Fotorecht in Österreich

Unwissen schützt nicht vor Schaden!

Die Fotografie erlebt einen neuerlichen Boom. Viele Menschen beginnen weltweit mit ihrem Smartphone zu Fotografien, das erstaunliche Ergebnisse liefert. Diese Fotos werden auch gleich vom Smartphone auf verschiedenen Plattformen im Web geteilt, also vervielfältigt (veröffentlicht).

Darüber hinaus hat die digitale Fotografie auch einen immer größer werdenden Zuwachs an engagierten Fotografen gefunden, die ihre Fotos aus der DSLR oder DSLM bzw. Kompaktkamera ebenfalls veröffentlichen.

Das es dabei zu großen Problemen kommen kann, ist vielen Amateuren nicht bewusst. Im Gespräch mit RA Prof. Dr. Georg Zanger bin ich der rechtlichen Situation auf den Grund gegangen. Ein Thema das alle Hobbyfotografen interessieren sollte.

Interview mit RA Prof. Dr. Georg Zanger | Video anklicken und ansehen

Es haben sich viele falsche Informationen eingeschlichen

Es ist ein Segen, dass man im Internet alle Informationen findet, allerdings sollte man auch immer die Quelle überprüfen und auch aufpassen, dass man nicht Sachverhalte verwechselt. Viele Hobbyfotografen finden im Internet Informationen über das deutsche Recht, das aber vom österreichischen abweicht. Dadurch hat sich in Österreich aus meiner Sicht ein falsches Rechtsverständnis über Themen wie Urheberrecht, Kopierrecht, Personenrecht usw. entwickelt. Teilweise ist die rechtliche Situation sehr ähnlich, aber teilweise auch nicht!

Darf man überall und alles fotografieren?

Diese Frage ist eindeutig mit JA zu beantworten, wenn es nicht wieder Ausnahmen gäbe. Es gibt in Österreich kein Fotografier-Verbot. Grundsätzlich darf also alles und jeder fotografiert werden. Die Ausnahmen stellen z.B. das Hausrecht oder auch in bestimmten Fällen das Personenrecht dar.

So lange man sich auf öffentlicher Fläche befindet, darf man Häuser, Objekte, Landschaften - auch mit Hilfsmittel (Leiter, Selfiestick usw.) - aufnehmen und veröffentlichen bzw. vervielfältigen. Auch die kommerzielle Nutzung ist erlaubt. Man darf also damit Geld verdienen (Hinweis: Das Gewerberecht und das Steuerrecht ist dabei zu beachten!).

Ganz anders ist es auf privaten Grundstücken oder in privaten Innenräumen. Hier benötigt man die Erlaubnis des Haus- oder Grundstückseigentümers. Gleiches gilt auch beispielsweise auf Bahnhöfen, die der ÖBB gehören. Jederzeit kann ein Eigentümer ein Fotografier-Verbot oder die Foto-Erlaubnis, aber ein Veröffentlichungsverbot aussprechen, was oft durch gut sichtbare Tafeln beim Eingag schon vermittelt wird. Für Fotografen, die gegen den ausdrücklichen Willen des Eigentümers vorgehen, kann das teuer werden.

Dürfen Kunstwerke fotografiert werden? Kunstwerke sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt und man würde eine Genehmigung des Künstlers oder seiner rechtlichen Nachfolger nach dem Ableben des Künstlers benötigen. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme aufgrund der Tagesberichterstattung. Wenn ein Fotograf ein Foto eines Politikers in Innenräumen aufnimmt und im Hintergrund eine Bild eines berühmten Künstlers an der Wand hängt, ist es erlaubt, dieses Foto zeitnahe zu veröffentlichen. Nach vielen Monaten ist das allerdings nicht mehr erlaubt.

Personen dürfen in Österreich immer fotografiert werden, wenn die Interessen der Person nicht geschädigt werden. Wenn aus der Bildaussage ein unwahrer Sachverhalt dargestellt wird, kann es zu Problemen kommen. Streng verboten ist die kommerzielle Nutzung solcher Fotos in einer Werbung im klassischen Sinn. Hier benötigt man auf jeden Fall die schriftliche Zusage des Betroffenen. Je prominenter eine Person ist, umso teurer kann das werden. Prominente Personen dürfen im öffentlichen Raum jederzeit fotografiert werden und diese Fotos dürfen auch veröffentlicht werden. Jedoch dürfen prominente Personen nicht bis in ihre Privatsphäre verfolgt werden (Paparazzi). Übrigens hat jede Person das Recht das Fotografieren zu untersagen. Wenn jemand ausdrücklich nicht fotografiert werden will, ist das auch einzuhalten.

Personen, die nicht rechtsfähig sind (z.B.: Kinder) bilden wieder einen Sonderfall. Hier benötigt man die Erlaubnis der Eltern.

Wen schützt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt alle Menschen, die mit Geisteskraft oder Kreativität etwas neues schaffen. Somit sind Erfindungen, Musikkompositionen, schriftstellerische Arbeiten, Bildende Kunst und Fotografie ausdrücklich durch das Urheberrecht geschützt.

Das Urheberrecht kann auch nicht übertragen werden. Zur Veröffentlichung seines Werkes kann der Urheber die Kopierrechte und Vervielfätigungsrechte bzw. Vertriebsrechte übertragen. Im Falle des Fotografen wären das Verleger für Bücher und Bildbände bzw. Bildagenturen. Üblicherweise erhält der Fotograf in diesem Fall einen Prozentanteil des Verkaufserfolges als Tantiemen von Zeit zu Zeit ausgeschüttet.

Auch wenn Fotografen nicht als Urheber genannt werden, bleiben sie ein Leben lang Urheber des Werkes. Diese Rechte gehen auch an Erben über.

Wie kann ein Fotograf beweisen, dass er der Urheber ist?

Es kann ja mal vorkommen, dass mehrere Fotografen sehr ähnliche Fotos von einem Objekt aufnehmen. Wenn man sein Foto ohne Erlaubnis veröffentlicht entdeckt, gilt es zu beweisen, dass man die höchste Auflösung (Pixel) der Aufnahme besitzt.

Ist Streetphotography in Österreich erlaubt?

Sofern einen Person nicht zum Ausdruck bringt, dass sie nicht fotografiert werden will, darf in Österreich eine Person auch am Foto erkennbar sein. Für die Veröffentlichung gilt, dass die Interessen der Person nicht missachtet werden dürfen. Dennoch wäre eine schriftliche Erlaubnis zum Fotografieren und Veröffentlichen von großem Vorteil im Streitfall.

Bei öffentlichen Veranstaltungen muss jeder Besucher damit rechnen, dass dort auch fotografiert wird und gegebenenfalls die Fotos auch veröffentlicht werden.

Gibt es ein Bearbeitungsverbot für veröffentlichte Fotos?

Einzig und alleine "schlichte" Fotos dürfen weiter bearbeitet werden. Fotos mit den kleinsten Merkmalen kreativer Ideen und sei es nur ein besonderer Lichteinfall oder eine besondere Perspektive dürfen durch andere nicht ohne Erlaubnis des Fotografen bearbeitet werden.

Wie können Fotografen gegen die Veröffentlichung ohne ausdrücklicher Erlaubnis durch andere vorgehen?

Sollten Fotografen ihre eigenen Fotos veröffentlicht sehen, ohne dazu die Erlaubnis gegeben zu haben, gibt es die Möglichkeit des Rechtsweges. Berufsfotografen in Österreich sind im Rahmen ihrer Mitgliedschaft der Bundesinnung der Fotografen für solche Fälle rechtsschutzverichert. Amateure sollten einen Anwalt mit Spezialisierung auf Urheberrecht zu Rate ziehen.

Darf man Fotos anderer Fotografen vervielfältigen?

Prinzipiell darf man das nicht, allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme. Für den rein privaten Gebrauch kann man sehr wohl ein Foto eines anderen Fotografen vervielfältigen so oft man will. Ganze Wände kann man sich damit tapezieren, wenn nicht in den eigenen Räumen irgendwann eine öffentliche Veranstaltung statt finden soll. Weil das wäre dann wieder öffentlich. Dritte könnten dann die Fotos sehen.



RA Prof. Dr. Georg Zanger

Fotokurse und Fotoworkshops


Jetzt fotografieren lernen. Online Fotolehrgang in 24 Lektionen. Jederzeit und überall. Interaktiv und praktisch. Video Tutorials und Chat. Zwei erfahrene Kursleiter. € 144,-

(c) Harald Mizerovsky
Fotograf | Fototrainer | Sachbuchautor zum Thema Fotografie
mizerovsky.com

Shirt Manufaktur
Shirt Manufaktur | Sprich durch dein Shirt!